Bei einer Befreiung vom Semesterticket wird die Fahrtberechtigung entzogen und die Gebühren für das Semesterticket zurückerstattet.
In unserem FAQ kannst du nachlesen ob du antragsberechtigt bist, welche Härtegründe geltend gemacht werden können und wie diese nachzuweisen sind.
Antrag stellen
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Der unterschriebene Antrag kann postalisch oder per Mail eingereicht werden, siehe Kontakt. Bei der Antragsstellung per Post zählt bzgl. Fristen der Poststempel. Nachweise können nachgereicht werden.
Um den Betrag zurückerstatten zu können, müssen wir die Fahrtberechtigung entziehen. Falls du deine CampusCard für das Antragssemester bereits validiert hast, musst du die CampusCard im Original an uns schicken oder bei uns abgeben, sodass wir den Aufdruck mit der Fahrtberechtigung entfernen können.
Je nach Antragsgrund, je später Antrag und CampusCard eingereicht werden, desto weniger Monate können zurückerstattet werden!
Fristen WiSe 21/22
Befreiungsgrund | Frist |
Abwesenheit vom Studienort: | 30.09.2021 oder 14 Tage nach eintreten des Antragsgrundes |
Beurlaubung: | 12.11.2021 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung |
Spätimmatrikulation: | 4 Wochen nach Immatrikulation |
Alle anderen: |
15.03.2022 |
Fristen SoSe 22
Befreiungsgrund | Frist |
Abwesenheit vom Studienort: | 30.03.2022 oder 14 Tage nach eintreten des Antragsgrundes |
Beurlaubung: | 30.05.2022 oder 4 Wochen nach verspäteter Beurlaubung |
Spätimmatrikulation: | 4 Wochen nach Immatrikulation |
Alle anderen: |
15.09.2022 |