Beratungsangebote und Leistungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters
Das SGB III – Arbeitsförderung – sieht Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen
am Arbeitsleben vor (§ 97ff. SGB III).
In Frage kommen u.a. die Förderung der beruflichen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, Zuschüsse an Arbeitnehmer zwecks Förderung der Arbeitsaufnahme (Fahrtkosten u.a.), Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Gestaltung eines Arbeitsplatzes bei Aufnahme einer
regulären Berufstätigkeit.
Die genannten Leistungen können auch Empfänger von Arbeitslosengeld II beanspruchen (§ 6a SGB IX i.V.m. § 16 ff. SGB II).
Die Förderung einer beruflichen Ausbildung ist ebenfalls möglich, wird in der Regel jedoch
für höchstens zwei Jahre gewährt.
Die Finanzierung eines Studiums durch die Arbeitsagentur ist deshalb in der Regel nicht möglich.
Quelle: http://www.fu-berlin.de/service/behinderung/infos.pdf
Redaktion: Beratung für behinderte Studierende an der FU Berlin
Georg Classen, Thielallee 38, D 14195 Berlin
Tel. 030-838-55292, Fax 030-838-54511
georg.classen@fu-berlin.de
www.fu-berlin.de/service/
behinderung
Arbeitsfassung / Entwurf für 3. Auflage 2014
© FU Berlin November 2013
Die Bundesagentur für Arbeit ist Rehabilitationsträger nach den § 6 des Sozialgesetzbuches (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Welche Leistungen sind damit gemeint?
Diese Leistungen sind aber nicht nur von der Bundesagentur für Arbeit getragen sondern auch teilweise von den folgenden Träger:
- 1. die gesetzlichen Krankenkassen
- 2. die Bundesagentur für Arbeit
- 3. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen
- 5.die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- 6.die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- 7.die Träger der Sozialhilfe