Integrationshilfe für den Ausbildungsbedarf
Vom Lebensunterhaltsbedarf zu unterscheiden ist der Ausbildungsbedarf. Ein krankheits-/behinderungsbedingter Mehraufwand für die Ausbildung (z.B. Assistenzkraft, technische Hilfen, zusätzliches Büchergeld) können Studierende an Berliner Hochschulen als „Integrationshilfe nach § 9 Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz BerlHG)“ beim Studentenwerk beantragen.
Behindertenberatung des Studentenwerkes Berlin
Adresse | Thielallee 38 (Ecke Otto-von-Simson-Straße) Raum 201 14195 Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() |
Name | Dominique Illing |
Telefon | (030) 939 39-9020 |
bbs.thielallee@stw.berlin | |
Homepage | Behindertenberatung des Studentenwerkes Berlin |
Sprechzeiten
Mo 10.00-13.00 Uhr und nach Vereinbarung
Angeboten werden Beratung und Unterstützung behinderter und chronisch kranker Abiturienten und Studierender in allen sozialrechtlichen Fragen des Studiums, z.B. Studienfinanzierung, der Finanzierung von Studienhelfern und notwendigen Hilfsmitteln, bei der Wohnungssuche, bei Fragen der Mobilität innerhalb und außerhalb der Hochschule, bei Problemen im Umgang mit Ämtern und Institutionen und bei der Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen.
Seit Januar 2001 werden außerdem Integrationshilfen nach § 9 Abs. 2 BerlHG für behinderte und chronisch kranke Studierende von der Beratungsstelle des Studentenwerks vergeben. Anträge z.B. auf Studienhelfer, behinderungsbedingte und für das Studium notwendige technische Hilfsmittel u. Ä. können direkt bei der Beratungsstelle des Studentenwerks gestellt werden.
Integrationshilfen
Das Berliner Hochschulgesetz verpflichtet die Hochschulen zur Integration der behinderten Studierenden. Dazu gehört auch die Vergabe von Integrationshilfen. Diese Aufgabe haben die Hochschulen dem Studentenwerk Berlin übertragen.
Die individuellen Integrationshilfen fördern die Selbsthilfe behinderter Studierender. Sie dienen der Aufnahme eines konkreten auf einen Abschluss bezogenen Studiums mit dem Ziel einer beruflichen Qualifizierung.
Ergänzend zu den von den Hochschulen und dem Studentenwerk bereitgestellten Hilfsmitteln oder getroffenen Maßnahmen sollen die Integrationshilfen Nachteile im Studium aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ausgleichen.
Was gehört zu den Integrationshilfen?
- Studienassistenz: je nach Beeinträchtigung zum Beispiel als Hilfestellung beim Schreiben, Lesen, Bibliotheksarbeiten etc.
- Kommunikationshilfen: zum Beispiel Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher/innen für hörbehinderte oder gehörlose Studierende
- technische Hilfen: Unter anderem werden behinderungsbedingte Zusatzausstattungen für Laptops oder PCs oder andere technische Hilfsmittel finanziert, wenn diese Hilfsmittel zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums unter ähnlichen Bedingungen wie bei nichtbehinderten Menschen notwendig sind, soweit nicht andere Sozialleistungsträger zuständig sind.
- Büchergeld:Kosten für Bücher und Arbeitsmittel können pauschal bezuschusst werden, wenn hierfür ein behinderungsbedingter Bedarf besteht
Linke:
- STUDIEREN MIT BEHINDERUNG: „Eine Hochschule für Alle“ – Handlungsstrategien der Studentenwerke zur Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention und HRK-Empfehlung
- Neu: Umfrage unter den Beauftragten
- BERATUNG VOR ORT: Kontakt für Studierende mit Beeinträchtigung
- BEEINTRÄCHTIGUNGEN ÜBERWIEGEND NICHT SICHTBAR: Studieren mit Behinderung – gehöre ich dazu?