Link zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit
Antrag auf Nachteilsausgleich Note und/oder Wartezeit
Bei längerer Krankheit, schulischen Ausfallzeiten und infolgedessen nachweislicher Verschlechterung der schulischen Leistungen kann als Nachteilsausgleich eine „Verbesserung der Durchschnittsnote“ in Betracht kommen. Hierzu sind als Nachweise Schulzeugnisse sowie ggf. ein begründetes Schulgutachten erforderlich (beglaubigte Kopien).
Hinweise zum Schulgutachten siehe FU-Merkblatt „Sonderanträge“!
Wer infolge krankheits-/behinderungsbedingter Fehlzeiten, Krankenhausaufenthalte etc.
das Studium erst verspätet beginnen kann, weil er z.B. ein Schuljahr wiederholen musste,
kann als Nachteilsausgleich eine entsprechende „Verbesserung der Wartezeit“ beantragen.
Als Nachweise kommen eine Bescheinigung der Schule und ärztliche Atteste in Betracht (Original bzw. beglaubigte Kopien!).
Quelle: http://www.fu-berlin.de/service/behinderung/infos.pdf