Antragstellung Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Servicestellen für Rehabilitation
Grade der Behinderung(GdB)-abhängige Nachteilausgleiche
Soziale Eingliederung durch finanzielle und sonstige Hilfen
Wenn neben der Eingliederungshilfe auch Erziehungshilfe benötigt wird, ist diese Stelle für einen jungen Volljährigen bis zum 21., in Ausnahmefällen sogar bis zum 27. Lebensjahr, zuständig. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Eingliederungshilfe in Form von ambulanten, therapeutischen und pädagogischen Hilfen im Einzelfall oder in Gruppen.
http://www.berlin.de/lageso/behinderung/jugend/index.html
http://www.kja-spz-berlin.de./