Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortswunschs
Bei der Bewerbung zum 1. Semester bei der Stiftung Hochschulstart ist ein Antrag auf
bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortswunschs möglich. Dieser Wunsch wird immer berücksichtigt wird, wenn sie ihrem Zulassungsantrag eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen. In anderen Fällen ist ein individuell begründeter Ortsantrag nötig.
Ein Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortswunschs soll auch bei Bewerbungen an der FU berücksichtigt werden. Bei Bewerbern für höhere Semester können auch schwerwiegende soziale, familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe Berücksichtigung finden, die den Wechsel zur FU bzw. nach Berlin erforderlich machen.
Entsprechende Belege sind dem Zulassungsantrag beizufügen.